Whistleblower-Gesetz in Deutschland

Whistleblower-Gesetz in Deutschland

Sogar der Kinogänger weiss 2016 was ein Whistleblower ist. Unzählige
Krimis, auch Hollywoods Creme de la Creme, zeigt entweder authentische
Filme vom Whistleblowing oder Verfilmungen von Romanen wo gepetzt wird.
Denn Whistleblow ist nichts anderes als Verrat oder Petze. Laut
Arbeitsverträgen und allgemeiner Rechtslage ist erstmal Whistleblowing
verboten. Weil es ja Verrat ist.

Aber, was nun tun, wenn in der Firma  illegale Dinge geschehen? In den Tageszeitungen gab es ja schon  zahlreiche Reportagen über die Rechtslage in Deutschland und wie weit  ein Bamberger oder ein Berliner sich strafbar machen, wenn sie  merkwürdige Vorkommnisse aus ihrer Firma der Weltöffentlichkeit über das
Internet melden. Leider steht in den Tageszeitungen fast immer nicht die
Wahrheit über Whistleblowing. So soll dieser Vorgang überhaupt nicht
geregelt sein in Europa oder in Deutschland. Das ist leider falsch. Es
gibt eine exakte Rechtslage. Und im Jahr 2018 schon wurde der Deutsche
Gesetztgeber tätig in Bezug auf Whistleblowing und Whistelblowerschutz.
Auch danach hat die Deutsche Regierung, zum Beispiel in den Jahren 2009,
2011, 2012 und 2014 die Rechtslage zum Thema „Whistleblowing“ verändert.
Und das erklärt auch warum die Tageszeitungen so negativ über die
Deutsche Regierung schreiben. Denn der Fakt ist ganz einfach: falls Ihr
Chef bei der Steuer betrügt oder illegale Substanzen verwendet, dann
dürfen Sie nicht immer Whistleblowen, Sie dürfen also nicht Robin Hood
sein. Zum Beispiel viel strenger als in den USA und anderen Ländern ist
der deutsche Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, mehr Augen
zuzudrücken und zugunsten seines Arbeitgebers zu schweigen. Erst ganz
grobe Verstösse, die auch ganz genau geregelt worden sind, stellen einen
Whistleblower straffrei.

Dabei ist es entscheidend, wenn Sie Geheimnisse veröffentlichen wollen, ob Sie beim Staat arbeiten oder bei einer Bank  oder bei einem Chemie-Unternehmen. Denn die Rechtslage ist  selbstverständlich ganz anders für einen potentiellen Whistleblower bei
der Polizei, und dagegen in einem AKW. Wenn Sie also konkret in Ihrer
Firma seltsame Vorkommnisse merken, die Sie nicht hinnehmen wollen, dann
sollten Sie sich in jedem Fall einen Anwalt nehmen.

Denn laut Rechtslage  können Sie tatsächlich, auch wenn Sie Mitarbeiter vor gesundheitlichen  Schäden bewahren oder Kunden Ihrer Firma vor Betrug schützen, wenn Sie  die deutsche Rechtslage nicht beachten, entweder im Gefängnis landen
oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Mal abgesehen von den Schadenersatzansprüchen!

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Frank Karan administrator