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Trojaner Angriff auf den Bundestag

Seit Mitte Mai ist ist die Information über einen Trojaner Angriff auf den Bundestag in der Öffentlichkeit und bis heute sind die Angriffe laut verschiedener Medien noch nicht vollkommen gestoppt worden, auch wenn die Union dies bis jetzt dementiert. Informationen aus zuverlässigen Quellen über den Angriff zu bekommen ist äußerst schwierig und die meisten echten Informationen kommen nur stückchenweise an die Öffentlichkeit. Es stellt sich natürlich die Frage, welchen Schaden der Angriff hinterlassen hat und wie er überhaupt in das System gekommen ist?

Die Schadsoftware, die sich angeblich nur 15 Rechner befallen hat, ist vermutlich ein Trojaner und stammt laut neusten Informationen von Entwicklern aus Russland. Der Trojaner wurde wohl auch bei mehreren Cyberattacken auf andere Länder in letzter Zeit verwendet. Wie die Schadsoftware letztendlich überhaupt auf die Rechner des Bundestags kam ist noch nicht komplett geklärt. Aktuell wurden zwei E-Mails als Leck identifiziert, da diese einen Link enthielten, der auf eine Website führte, über den sich der Trojaner ausbreitet. Ob diese E-Mails wirklich die Quelle war und ob er bewusst oder unbewusst von innen eingeschleust wurde ist noch unklar. Da dies meistens schwierig nachzuvollziehen ist, wird es wahrscheinlich noch eine Weile dauern, bis in dieser Hinsicht Klarheit herrscht, falls überhaupt ein eindeutiger Schuldiger nachvollzogen werden kann. Die Spekulationen über mögliche Täter reichen bis zu einer von der russischen Regierung beauftragten Hackergruppe hin.

Wie groß letztendlich der Schaden ist lässt sich noch schlecht abschätzen, da der Datenstrom mittlerweile zwar geschlossen wurde, aber noch nicht sicher ist, ob der Angriff komplett abgewehrt wurde. Noch ist auch noch nicht klar wie weit die Hacker in das System des Bundestags vorgedrungen sind. Im schlimmsten Fall müsste die ganze Hardware ausgetauscht werden und der Schaden würde sich somit auf mehrere Millionen Euro belaufen. Zunächst muss aber festgestellt werden, wie tief der Trojaner sich eingenistet hat. Bis das nicht feststeht lässt sich über den Schaden nur spekulieren.

Anonymous: Robin Hood im Internet

Erfurt (phpFK) Viel zu oft liest und hört man etwas von den sogenannten Hackern namens Anonymous. Einst eine kleine Gruppe mit wenigen Anhängern, die heute schon Millionen Befürworter findet. Sie werden als Robin Hood des Internets bezeichnet, weil sie fatale Fakten öffentlich posten, um so die Welt zum umdenken zu bewegen.

Ein Hauch von Anarchie scheint in der Luft zu liegen, denn das ganze Vorhaben der Anonymus kann nicht ganz eingeordnet werden. Auf der einen Seite hacken sie den Kreditkartenanbieter Mastercard und richten hohe Schäden an, auf der anderen Seite veröffentlichen sie geheime Daten und dann sind sie gegen den Kapitalismus.

Anonymous wird zurecht als Robin Hood im Web bezeichnet, aber der eigentliche Sinn und das Ziel dahinter, dürfen infrage gestellt werden. Denn es geht den „Hackern“ weniger darum, dass andere Menschen die Augen öffnen und dazulernen als um den eigenen Ruhm, die Genugtuung und den Erfolg.

Doch die Anhänger freuen sich über viele Hackangriffe auf Prominente, über die Veröffentlichung von Daten und Fakten. Deswegen erfreuen sich die selbst ernannten Hackerfreunde über einen riesigen Zuspruch im World Wide Web.

Wer wirklich dahinter steckt, kann bis heute nicht herausgefunden werden. Sowohl Frauen als auch Männer werden vermutet. Darüber hinaus sind augenscheinlich alle Alters- und Arbeitsgruppen vorzufinden.

Regelmäßig treten sie in Erscheinung, aber bisher kam ihnen niemand auf die Schliche. Die Suche wird weitergehen und irgendwann wird womöglich auch das letzte Internetstündlein für den Robin Hood des Internets schlagen.

Fazit:

Tatsache ist, dass das agieren von Anonymous strafrechtliche Relevanz hat, und in keinen Falle als Vorbild, oder zum nachahmen empfohlen ist. Dieses gilt auch im Sinne der ‚guten Taten‘ von Anonymous.

Denn jeder der sich nach deutschen Recht mit dem 15. Abschnitt – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 – 210) strafbar gemacht hat, muss sich vor Gericht verantworten, sofern er erwischt wird.