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Fachinformatiker Anwendungsentwicklung

Der Ausbildungsberuf: Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung wird vorgestellt:

Für jeden Computernutzer ist es fast schon selbstverständlich, dass es Programme, Software und Updates für den Computer, Tables, Smartphones & Co gibt. Dabei fragen sich nur die wenigsten Menschen, wie viel Arbeit eigentlich dahinter steckt, denn diese ist kaum in Worte zu fassen.

In den seltensten Fällen sind Laien, die sich jahrelang mit der Computerwissenschaft beschäftigt haben in der Lage, eigene Programme und Updates zu schreiben.

Denn dafür benötigen Interessenten die Ausbildung eines Fachinformatikers in der Anwendungsentwicklung. Denn dieser ist für das Programmieren von Softwaretypen, Computereigenschaften oder auch Updates verantwortlich. Da Computer nicht mehr aus den privaten sowie geschäftlichen Räumlichkeiten wegzudenken sind, ist dieser Beruf wahrlich eine geniale Idee, um ein regelmäßiges Einkommen gewährleisten zu können.

Der Ausbildungsberuf wird in einem dualen Ausbildungssystem erlernt. Das bedeutet Berufsschule sowie Arbeiten in einer Firma. Mit dem mittleren Schulabschluss (Realschule, gängige Praxis ist aber das Fachabitur) ist es möglich die dreijährige Ausbildung anzutreten, wobei Computerkenntnisse und vorwiegend gute Englischnoten wichtig sind. Denn die Programmierer müssen Englisch können, da viele Softwaretypen in Englisch verfasst worden sind.

Im ersten Jahr werden Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung und Fachinformatiker mit Schwerpunkt Systemintegration schulisch und praxisorientiert gemeinsam ausgebildet. Danach werden die beiden Schwerpunkte Anwendungsentwicklung und Systemintegration getrennt und individuell ausgebildet, um die nötige Tiefe im jeweiligen Schwerpunkt zu erreichen.

Die Zwischenprüfung findet mitten in der Ausbildung statt, es werden die Fächer schriftlich in WISO, GA1 und GA2 geprüft von der jeweiligen IHK. Außerdem können Arbeitsproben verlangt werden.

Die Abschlussprüfungen finden knapp vor dem Ende des jeweiligen Ausbildungsvertrages statt, entweder im Winter, Herbst, oder Sommer.

Die schriftliche Abschlussprüfung findet in WISO, GA1 und GA2 statt. Ein Teil der Abschlussprüfung findet im jeweiligen Ausbildungsbetrieb statt, nämlich die Projektarbeit und dessen dazugehörige Dokumentation und Präsentation, diese muss allerdings im Vorfeld bei der jeweiligen IHK beantragt und genehmigt werden.

Die Präsentation der Projektarbeit wird dann nach der schriftlichen Prüfung dem IHK-Prüfungsausschuss vorgetragen.

Die Ausbildungsvergütung ist beim Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bereits im ersten Jahr angenehm und liegt zwischen 695 bis 784 Euro. Während das zweite Lehrjahr bereits 755 bis 843 Euro bereit hält. Das letzte Lehrjahr gleicht trotz Ausbildung schon fast einem Fulltime Job und bietet zwischen 843 bis 922 Euro pro Monat. Eine attraktive Vergütung für eine Ausbildung.

Nach der Ausbildung sind Anwendungsentwickler damit beschäftigt, dass Computer laufen, Updates erfolgen, aber selbst die einfache Computer Reparatur ist im Anwendungsbereich mit inbegriffen. Nach der bestandenen Lehre sind Verdienste zwischen 2500 und 3000 Euro brutto in Monat keine Seltenheit. Dieser Beruf ist gut bezahlt, wird auch in Zukunft immer benötigt und gilt als individuell sowie abwechslungsreich.

Fazit: Das ist ein Fulltime Job für Freaks, alle anderen gehen in diesen Job sonst unter! Gerade in der IT muss man ständig updaten, nicht nur die Hardware und Software, nein, auch das eigene Wissen!

Für Umschüler, dessen die Ausbildung in zwei Jahren schaffen müssen, ist zu wissen, dass man überwiegend nach der Ausbildung in den Callcentern im Support landet, da man nämlich im Gegensatz zur betrieblichen Ausbildung im dualen System, dann kaum Praxis hat.

Und zwar aus dem Grunde, weil man 1,5 Jahre mit Therorie und anschließenen Klausuren regelrecht voll gespamt wird, das anschließene Betriebspraktikum dient im großen und ganzen eigentlich der Antragsstellung, Erlernung und Umsetzung von Techniken, Erstellung der Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation. Und wenn man großes Glück und kein ewiges Talent ist, dann hat wird man vom Praktikumsbetrieb übernommen 😉

Lastenheft gehört zum Projektmanagement

Eines des wichtigsten Grundlagen, auch für die Zwischenprüfungen und Abschlußprüfungen, des Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Anwendungsentwicklung, oder auch Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Systemintegration ist das Lastenheft mit dem abschließenen Pflichtenheft.

Das Lastenheft dient in erster Line und damit hauptsächlich dem erstellen des Pflichtenheftes und zwar als Grundlage für einen Auftrag. Wobei man aber berücksichtigen muss, dass das Lastenheft keine Verbindlichkeiten stellt, erst mit Erstellung und Übergabe des Pflichtenheftes vom Softwareentwickler, zurück an den Kunden kommt, ein verbindlicher Vertrag vom Softwareentwickler zustande, der dann bei Abnahme vom Kunden, für diesen dann ebenfalls verpflichtend wird.

Das Lastenheft wird vom Kunden, oder genauer gesagt vom Auftraggeber erstellt und kann an mehrere potentielle Softwareentwickler verteilt werden und zwar mit dem Ziel zur Erstellung eines verbindlichen Pflichtenheftes.

Das Lastenheft vom Kunden / Auftraggeber soll so einfach wie möglich erstellt werden, damit der Softwareentwickler beim erstellen des Pflichtenheftes, dann nicht in der Auswahl von Arbeitstechniken und Kompetenzen beinträchtigt wird.

Ein professionelles Lastenheft besteht aus 16 Kriterien, man muss natürlich auch die Relation bezüglich des Projektes in Betracht ziehen, je nach Größe und Arbeitsaufwand, sowie der Kostenfaktor, kann hier natürlich einfachheitshalber bei der Erstellung des Lastenheftes bei den Kriterien reduziert werden.

1.) Einführung
2.) Beschreibung des Ist-Zustands
3.) Beschreibung des Soll-Konzepts
4.) Beschreibung von Schnittstellen
5.) Funktionale Anforderungen
6.) Nichtfunktionale Anforderungen
7.) Benutzbarkeit
8.) Zuverlässigkeit
8.) Effizienz
10.) Änderbarkeit
11.) Übertragbarkeit
12.) Wartbarkeit
13.) Risikoakzeptanz
14.) Skizze, Struktogramm. oder UML
15.) Lieferumfang
16.) Abnahmekriterien